Hinweisgeberschutzgesetz
Zu den Tätigkeiten der Kanzlei gehört nun auch die Ausbildung und vorrnehmlich Bereitstellung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz!
Das Hnweisgeberschutzgesetz tritt zum 2. Juli 2023 in Kraft. Das bedeutet, dass Betriebe mit mehr als 49 Mitarbeitern ab Dezember 2023 und Betriebe, die mehr als 249 Mitarbeiter
beschäftigen, unverzüglich ab dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten müssen.
Die Kanzlei steht – auch aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung des Rechtsanwaltes Nils Lippert als externer Datenschutzbeauftragter für eine Vielzahl von Unternehmen – jederzeit
gerne als Meldestelle bereit. Die Kanzlei erfüllt sämtliche Voraussetzungen, die dazu erforderlich sind.
Bitte sprechen Sie uns an!
Kontakt und Terminvereinbarung:
Anschrift:
Wilhelm-Busch-Weg 3
31185 Söhlde / OT Nettlingen
Nils Lippert
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Tel.: 05123 - 409 84 32
Fax: 05123 - 409 84 33
E-Mail: nilslippert@me.com
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Vormittags: Mo - Fr 09.00 - 13.00 Uhr
Nachmittags: Mo, Di, Do 15.00 - 18.00 Uhr
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